Wir unterstützen Sie bei der Beratung in Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen juristische Personen.

VONPELCHRZIMSTRAFVERTEIDIGER

Unternehmenssanktionen

Im deutschen Strafrecht können Strafen grundsätzlich nur gegen natürliche Personen verhängt werden. Allerdings können juristische Personen, wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der damit zusammenhängenden Verhängung eines Bußgelds betroffen sein. Dabei können Bußgelder mittlerweile Beträge im Millionenbereich erreichen.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahrens zur Vermeidung oder Reduzierung einer Geldbuße. Daneben beraten wir Sie präventiv und unterstützen Sie bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken in Ihrem Unternehmen.

Unterstützung

in allen Bereichen des Ermittlungs- Zwischen- und Hauptverfahrens

Reduzierung

einer Geldbuße

Beratung

bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken

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