VONPELCHRZIMSTRAFVERTEIDIGER
Unternehmenssanktionen
Im deutschen Strafrecht können Strafen grundsätzlich nur gegen natürliche Personen verhängt werden. Allerdings können juristische Personen, wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der damit zusammenhängenden Verhängung eines Bußgelds betroffen sein. Dabei können Bußgelder mittlerweile Beträge im Millionenbereich erreichen.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahrens zur Vermeidung oder Reduzierung einer Geldbuße. Daneben beraten wir Sie präventiv und unterstützen Sie bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken in Ihrem Unternehmen.
Unterstützung
in allen Bereichen des Ermittlungs- Zwischen- und Hauptverfahrens
Reduzierung
einer Geldbuße
Beratung
bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken
UNSERE
Rechtsgebiete
Wirtschafts-
strafrecht
