Wir unterstützen Sie bei der Beratung in Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen juristische Personen.

VONPELCHRZIMSTRAFVERTEIDIGER

Unternehmenssanktionen

Im deutschen Strafrecht können Strafen grundsätzlich nur gegen natürliche Personen verhängt werden. Allerdings können juristische Personen, wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der damit zusammenhängenden Verhängung eines Bußgelds betroffen sein. Dabei können Bußgelder mittlerweile Beträge im Millionenbereich erreichen.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahrens zur Vermeidung oder Reduzierung einer Geldbuße. Daneben beraten wir Sie präventiv und unterstützen Sie bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken in Ihrem Unternehmen.

Unterstützung

in allen Bereichen des Ermittlungs- Zwischen- und Hauptverfahrens

Reduzierung

einer Geldbuße

Beratung

bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken

Weitere Rechtsgebiete

Als Strafverteidiger in Frankfurt gehört die Verteidigung und Interessensvertretung von Beschuldigten in Strafprozessen zu unseren Schwerpunkten. Wir beraten und verteidigen Mandanten bundesweit in folgenden Rechtsgebieten.

01
Wirtschaftsstrafrecht
02
Steuerstrafrecht
03
Compliance & Prävention
04
Strafanzeigen
05
Zeugenbeistand
06
Besondere Situationen
07
Interne Untersuchungen
08
Rechtsgutachten
09
Unternehmenssanktionen

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Steuerstrafrecht

Compliance & Prävention

Strafanzeigen

Zeugenbeistand

Besondere Situationen

Interne Untersuchungen

Rechtsgutachten

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