VONPELCHRZIMSTRAFVERTEIDIGER
Unternehmenssanktionen
Im deutschen Strafrecht können Strafen grundsätzlich nur gegen natürliche Personen verhängt werden. Allerdings können juristische Personen, wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der damit zusammenhängenden Verhängung eines Bußgelds betroffen sein. Dabei können Bußgelder mittlerweile Beträge im Millionenbereich erreichen.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahrens zur Vermeidung oder Reduzierung einer Geldbuße. Daneben beraten wir Sie präventiv und unterstützen Sie bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken in Ihrem Unternehmen.
in allen Bereichen des Ermittlungs- Zwischen- und Hauptverfahrens
einer Geldbuße
bei der Identifizierung und Beseitigung bußgeldrelevanter Risiken
Weitere Rechtsgebiete
Als Strafverteidiger in Frankfurt gehört die Verteidigung und Interessensvertretung von Beschuldigten in Strafprozessen zu unseren Schwerpunkten. Wir beraten und verteidigen Mandanten bundesweit in folgenden Rechtsgebieten.