Marco A. Succu

Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und München

Rechtsanwalt Marco A. Succu ist spezialisiert auf die Verteidigung und Beratung von Individualbeschuldigten sowie Unternehmen in Wirtschaftsstrafsachen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen die Verteidigung gegen vermögensabschöpfende Maßnahmen sowie aktuelle Rechtsfragen zu digitalen Währungen dar. Daneben ist er im ausgewählten Kernstrafrecht tätig. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 verlieh ihm das Handelsblatt die Auszeichnung „Anwalt der Zukunft“.

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Ich bin emphatischnachhaltiganalytisch

Marco A. Succu

Rechtsanwalt Marco A. Succu ist Salary Partner bei VONPELCHRZIM Strafverteidiger und vorwiegend am Kanzleistandort München tätig. Seine berufliche Laufbahn begann er in einer BigFour-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ehe er zu einer bundesweit anerkannten Frankfurter Strafrechtsboutique wechselte. Zuletzt war er in einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in München tätig. Rechtsanwalt Succu studierte Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls Universität Tübingen und absolvierte das anschließende Referendariat in Stuttgart und Mailand.

Neben seiner Passion für das Wirtschaftsstrafrecht räumt Herr Succu dem Thema Nachhaltigkeit einen besonderen Stellenwert ein und engagiert sich in der wissenschaftlichen Erschließung des Umweltstrafrechts und dem diesbezüglichen Strafanwendungsrecht de lege ferenda. Er unterstützt und berät insbesondere bei der Frage, wie Nachhaltigkeitsaspekte (zuletzt verstärkt ESG und CSR) in der Compliance-Struktur verankert und Risiken im Geschäftsverkehr verringert werden können.

Ebenso befasst er sich Im Zusammenhang mit vermögensabschöpfenden Maßnahmen verstärkt mit der Einziehung digitaler Währungen.

In den Jahren 2021, 2022 und 2023 verlieh das Handelsblatt Herrn Rechtsanwalt Succu zweifach die Auszeichnung „Anwälte der Zukunft“ für die Bereiche Wirtschaftsstrafrecht sowie das Steuerstrafrecht.